Willkommen
Wussten Sie, dass die Abgabefrist für Ihre bernische Steuererklärung jeweils am 15. März des Jahres abläuft?
Wussten Sie, dass die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs als Lohnbestandteil angerechnet wird und somit als steuerbares Einkommen gilt?
Wussten Sie, dass Sie jedoch über das Steuerportal «TaxMe-Online Bern» folgende Fristverlängerungen beantragen können?
- bis 15. Juli - kostenlos
- bis 15. September - gegen eine Gebühr von Fr. 20.-
- bis 15. November - gegen eine Gebühr von Fr. 40.-
Falls Sie uns Ihre Steuererklärung anvertrauen, erledigen wir die notwendigen Fristverlängerungen selbstverständlich für Sie.